Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber dem Verstorbenen.

Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. So heißt es im Römerbrief: „Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn. Denn dazu ist Christus gestorben und wieder lebendig geworden, daß er über Tote und Lebende Herr sei.“ (Röm 14,8-9) Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Da es in Neuss überwiegend städtische Friedhöfe gibt, vereinbart der Bestatter nach Rücksprache mit der zuständigen Pfarrerin / dem zuständigen Pfarrer und den Hinterbliebenen den Bestattungstermin mit der Stadt Neuss. Der Bestattungsgottesdienst findet dann in der Kapelle des Friedhofes statt. Die Kirchengemeinde gedenkt ihrer Toten in einem Gottesdienst nach der Bestattung, der unter Pfarrerin / Pfarrer und den Angehörigen abgesprochen wird, und im Gottesdienst am letzten Sonntag im Kirchenjahr, dem Ewigkeitssonntag oder Totensonntag.

Weitere Auskünfte erteilt gerne Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer.